Am 27. Dezember wurde die Verordnung des Ministerrates über die Polnische Klassifikation von Wirtschaftszweigen (PKD) (hiernach: Verordnung) veröffentlicht, mit der bestimmte Bezeichnungen und PKD-Codes ab 1. Januar 2025 geändert und neue Gruppen von PKD-Codes geschafft werden. Infolgedessen werden sich einige der im Zentralen Gewerberegister und im Polnischen Gerichtsregister ausgewiesenen PKD-Codes von Unternehmern ändern.

 

Zeit für die Umsetzung von Änderungen

Unternehmer können in den meisten Fällen eine 2-jährige Übergangsfrist in Anspruch nehmen, während der sie ihre PKD-Codes anpassen sollten. Am Ende der Übergangszeit erfolgt eine automatische Reklassifizierung in den Registern. Die PKD-Daten werden nach dem offiziellen Schema der Beziehung der PKD-2025-Codes zu den PKD-2007-Codes aktualisiert.

 

Warum ist auf automatische Reklassifizierung kein Verlass?

Bei der automatischen Anpassung werden Änderungen im aktuellen Gesellschaftsvertrag, in dem die PKD-Codes angegeben sind, nicht berücksichtigt. Außerdem kann es vorkommen, dass die automatische Reklassifizierung falsch ist und nicht dem tatsächlichen Unternehmensgegenstand entspricht. Sie müssen dann später entsprechend dem tatsächlichen Sachverhalt geändert werden.

Wir ermutigen Sie daher, vorausschauend zu handeln und vor Ablauf der Übergangsfrist individuell die PKD-Codes sowohl im Gesellschaftsvertrag als auch in den Registern auf den Standard der PKD 2025 anzupassen – und zwar bewusst, durchdacht und entsprechend Ihren Wünschen.

 

Überprüfung der PKD-Codes und des Gesellschaftsvertrags

Wenn es lange her ist, dass Sie Ihre PKD-Codes geändert haben, empfehlen wir Ihnen, bei dieser Gelegenheit auch alle Ihre aktuellen PKD-Codes zu überprüfen. Ungeachtet der Änderungen in der Verordnung müssen einige Codes möglicherweise an die derzeit von der Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten angepasst werden. Wenn Sie darüber hinaus weitere Änderungen des Gesellschaftsvertrages in Erwägung gezogen haben, wäre dies ein sehr guter Zeitpunkt, um alle diese Änderungen zusammen vorzunehmen (eine notarielle Urkunde, eine Änderung im Register).

 

Unsere Unterstützung

Sollten Sie Unterstützung bei der Aktualisierung der PKD-Codes oder bei der Planung anderer Änderungen des Gesellschaftsvertrags benötigen, sind wir Ihnen gerne in folgenden Bereichen behilflich:

  • Ermittlung, welche PKD-Codes wie und bis wann geändert werden müssen
  • Änderung ausgewählter PKD-Codes im Gesellschaftsvertrag
  • Eintragung dieser Änderungen im Polnischen Gerichtsregister und in anderen Registern.

Die Verordnung, die die neue polnische Klassifikation von Wirtschaftszweigen enthält, ist mit über 1.000 Seiten sehr umfangreich. Die Überprüfung und Anpassung der PKD an die neuen Vorschriften kann sich daher für einige Unternehmen als schwierig erweisen – insbesondere für solche mit mehreren PKDs. Die Unterstützung durch erfahrene Anwälte könnte das Verfahren vereinfachen. Wir bieten Ihnen gerne unsere Hilfe an.

Während einer Telefonkonferenz bzw. eines Treffens werden wir gerne weitere Informationen geben und Fragen beantworten. Bei Interesse zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.