1. März 2025. Der Präsident unterzeichnete eine Novelle des Verbrauchsteuergesetzes, mit der die Besteuerung neuer Produktkategorien wie Nikotinbeutel und Tabakwärmer eingeführt wird. Experten weisen darauf hin, dass die Nichtmitteilung dieser Änderungen an die Europäische Kommission zu deren Ungültigkeit führen könnte.

Neue Kategorien von verbrauchsteuerpflichtigen Waren

Ab dem 1. Juli 2025 sind verbrauchsteuerpflichtig:

  • Vaporizer (z. B. wiederverwendbare E-Zigaretten, Tabakerhitzer) und
  • Teilesätze für Vaporizer.

Die Verbrauchsteuer auf Flüssigkeiten für elektronische Zigaretten zum einmaligen Gebrauch wird ebenfalls erhöht.

Ab dem 1. August 2025 werden folgende Produkte steuerpflichtig:

  • Nikotinbeutel – Produkte, die keinen Tabak, aber Nikotin oder Nikotinderivate zum oralen Gebrauch enthalten.
  • Andere Nikotinerzeugnisse, wie Nikotinkaugummi, Schnupftabak oder Kautabak, ausgenommen Erzeugnisse, die ausschließlich für medizinische Zwecke verwendet werden.

Verbrauchsteuersätze

Die Novelle sieht eine schrittweise Anhebung der Verbrauchsteuersätze vor.

  • Nikotinbeutel und andere Nikotinerzeugnisse.
    • 2025 150 PLN/kg
    • 2026 200 PLN/kg
    • 2027 und weitere Jahre: 250 PLN/kg
  • Vaporizer und Teilesätze.
    • 40 PLN pro Stück oder Set
  • E-Zigaretten für den einmaligen Gebrauch.
    • Erhöhung der Verbrauchsteuer um 40 PLN pro Stück ab 1. Juli 2025.

Pflichten der Unternehmer

Unternehmen, die neue verbrauchsteuerpflichtige Waren herstellen, einführen, innergemeinschaftlich erwerben oder im Einzelhandel vertreiben, müssen nicht nur die Verbrauchsteuer entrichten, sondern auch eine Reihe anderer Pflichten erfüllen.

  • Eintragung ins Zentralregister der Verbrauchsteuerpflichtigen (CRPA).
  • Führen von Verbrauchsteuerunterlagen.
  • Kennzeichnung der Waren mit Verbrauchsteuerzeichen (Banderolen).

Es sind Übergangsfristen vorgesehen:

  • Nicht mit dem Verbrauchsteuerzeichen versehene Vaporizer, die im Inland hergestellt, innergemeinschaftlich erworben oder vor dem 1. Juli 2025 eingeführt wurden, dürfen bis zum 31. August 2025 in Polen verkauft werden.
  • Nicht mit dem Verbrauchsteuerzeichen versehene Nikotinbeutel und andere Nikotinerzeugnisse, die im Inland hergestellt, innergemeinschaftlich erworben oder vor dem 1. August 2025 eingeführt wurden, dürfen bis zum 30. April 2026 in Polen verkauft werden.

Nach Ablauf dieser Fristen ist der Verkauf nur noch für Produkte möglich, die mit Steuerzeichen versehen sind.

Zweifel an der Notifizierung

Experten weisen darauf hin, dass die Nichtnotifizierung der neuen Regelungen bei der Europäischen Kommission zu deren Ungültigkeit führen kann. Nach EU-Recht sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Entwürfe technischer Vorschriften, die den freien Warenverkehr beeinträchtigen können, zu notifizieren. Bleibt diese Notifizierung aus, so kann es dazu führen, dass die Rechtmäßigkeit der neuen Vorschriften auf EU-Ebene angefochten wird.