Aktionsverkauf und Anspruch auf Vorsteuerabzug. Werden Waren im Rahmen einer Aktion zu einem Preis verkauft, der unter ihrem Marktwert liegt, so verliert das Unternehmen keinen Anspruch auf Abzug der Vorsteuer auf diese Waren. Diese müssen allerdings mit einer steuerpflichtigen Tätigkeit im Zusammenhang stehen. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.