Familienstiftungen
Was ist eine Familienstiftung?
Im Mai 2023 trat das von polnischen Unternehmern lang erwartete Gesetz über Familienstiftungen vom 26. Januar 2023 (im Folgenden: FS-Gesetz) in Kraft. Ziel des FS-Gesetzes ist es, das Betreiben von Unternehmen über Generationen hinweg zu erleichtern. Dies gilt insbesondere für die Nachfolge. Es wird aber auch nach einer Akkumulation von Familienkapital und nach der finanziellen Sicherheit der Begünstigten (in der Regel Familienmitglieder des Unternehmers) gestrebt. Das FS-Gesetz sieht auch messbare Steuereinsparungen vor. Sie werden es Unternehmen mit einheimischem Kapital ermöglichen, sich besser zu entwickeln.
Werfen Sie einen Blick auf unseren Leitfaden über Familienstiftungen!
In diesem Leitfaden wird erklärt, was eine Familienstiftung ist und wie sie funktioniert. Wir erläutern im Detail, wie man eine Familienstiftung gründet und geben wertvolle rechtliche und steuerliche Ratschläge.
Wie können wir helfen?
Rechtliche und steuerliche Analyse für zukünftige Stifter
- Rechtliche und steuerliche Analyse vor der Gründung einer Stiftung, Feststellung, ob eine Stiftung die richtige Lösung für eine Familie ist, welche Ziele sie erfüllen, welche Tätigkeiten ausüben, welches Vermögen in sie eingebracht werden kann
- Die Rolle der Stifter in den Organen der Stiftung, die Art und Weise der Vergütung, etc.
- Unterstützung bei der Festlegung optimaler Steuergestaltungen unter den Begünstigten der Stiftung und bei der Bestimmung der steuerlichen Folgen, die sich aus der Einbringung verschiedener Arten von Vermögenswerten in die Stiftung ergeben
- Vorbereitung von Anträgen auf verbindliche Auskünfte im Einzelfall oder Freistellungsbescheinigungen (in Bezug auf das in die Stiftung eingebrachte Vermögen, Abrechnungen usw.).
- Unterstützung bei der Formulierung der Anlagepolitik der Stiftung (falls erforderlich).
Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Gründung einer Familienstiftung
- Unterstützung bei der Gründung der Stiftung, Vorbereitung der Gründungsurkunde und der Satzung
- Erstellung sonstiger für die Gründung der Stiftung erforderlicher Unterlagen, einschließlich des Vermögensverzeichnisses, der Erklärung der Stifter über die Einbringung von Vermögen in die Stiftung zur Deckung des Gründungskapitals, der Unterlagen zur Bestellung der Stiftungsorgane (mit der Zustimmung zu ihrer Berufung), der Vollmachten und der Formulare für die Beantragung von Führungszeugnissen (beim nationalen Strafregister)
- Vorbereitung und Einreichung von Anträgen auf Eintragung der Stiftung in das Stiftungsregister mit den dazugehörigen Anlagen (Erklärungen, Zustimmungen, Mitteilungen, Listen der Begünstigten usw.), Vertretung im Eintragungsverfahren
- Unterstützung bei der Meldung der Stiftung an das Zentrale Register wirtschaftlicher Eigentümer und anderen erforderlichen Meldungen wie NIP (steuerliche Identifikationsnummer) und Regon (statistische Identifikationsnummer)
- Unterstützung bei Beurkundungen sowie bei der Einbringung von Eigentum (falls erforderlich).
Erstellung von Unterlagen und Abrechnungen für den weiteren Betrieb der Stiftung
- Musterbeschlüsse für die Organe der Stiftung (einschließlich der Versammlung der Begünstigten und des Stiftungsvorstands)
- Aufzeichnungen über Leistungen an die Begünstigten, Aktualisierung der Listen der Begünstigten, Vervollständigung des Vermögensverzeichnisses usw.
- Erstellung und Aktualisierung der Dokumentation über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Stiftung,
- Unterstützung bei den obligatorischen jährlichen Prüfungen (DSVGO), Funktion als externer Koordinator für Fragen zu personenbezogenen Daten, Unterstützung bei den finanziellen und steuerlichen Jahresabschlüssen der Stiftung, Unterstützung bei den Steuererklärungen der Stiftung, der Stifter, der Begünstigten und der die Stiftung leitenden Personen.