Gesellschaftsrecht und Unternehmensbetreuung

Wir beraten unsere Mandanten umfassend im Bereich Gesellschaftsrecht und Unternehmensdienstleistungen. Wir unterstützen insbesondere große und mittelständische Unternehmen, die in Form von Kapital- und Personengesellschaften geführt werden, in ihrem Tagesgeschäft.
Wir beraten unsere Kunden auch bei der Strukturierung und rechtlichen Optimierung ihrer Unternehmen.
Die Beratung zum Gesellschaftsrecht umfasst insbesondere:
• Unterstützung bei der Wahl der geeigneten Rechtsform des Unternehmens;
• Gründung und Registrierung neuer Unternehmen – vornehmlich Handelsgesellschaften, Niederlassungen und Vertretungen ausländischer Unternehmen, Stiftungen und Vereine;
• Erstellung und Begutachtung gesellschaftsrechtlicher Urkunden einschließlich Gesellschaftsverträge, Satzungen und Geschäftsordnungen für Gesellschaftsorgane (Geschäftsführungen und Vorstände, Aufsichtsräte, Gesellschafterversammlungen);
• Unterstützung bei Erarbeitung von Corporate Governance für die jeweilige Unternehmensart, Hilfe bei Ausgestaltung von Beziehungen zwischen den einzelnen Gesellschaftsorganen, Gewährleistung von Kontrollmechanismen für die jeweilige Unternehmensart;
• Erstellung von Kooperationsverträgen zwischen Gesellschaftern (Aktionären);
• Unterstützung bei Verhandlungen zwischen Gesellschaftern (Aktionären), auch in Konfliktsituationen, ggf. Unterstützung bei Klagen auf Ausschluss eines Gesellschafters aus der Gesellschaft;
• Unterstützung bei Änderungen der Kapitalstruktur von Unternehmen – insbesondere bei Kapitalerhöhungen, -herabsetzungen, Einziehungen von Anteilen bzw. Aktien;
• Unterstützung bei Verfahren im Zusammenhang mit der Rekapitalisierung von Unternehmen – insbesondere Darlehensverträge, Kapitalerhöhungen, Nachschüsse;
• laufende Unterstützung des Tagesgeschäfts in allen Fragen des Gesellschaftsrechts – insbesondere bei Änderung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen von Gesellschaften oder anderen Rechtsträgern, bei Betreuung von Versammlungen, Vorbereitung und Begutachtung der Beschlüsse von Organen, Genehmigung von Finanzdokumenten, Ausschüttungen, Bestellung von Pfandrechten und eingetragenen Pfandrechten an Anteilen oder Aktien;
• Erstellung von Rechtsgutachten zum Handelsrecht für Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen, Aufsichtsräte, Gesellschafter (Aktionäre);
• Unterstützung betr. Haftung von Mitgliedern der Organe juristischer Personen und die Möglichkeiten, diese zu beschränken;
• Unterstützung bei der Liquidation von Gesellschaften oder anderen Formen von Stilllegung;
• Unterstützung bei Identifizierung wirtschaftlicher Eigentümer;
• Unterstützung bei Registrierungen und Anmeldungen zu den einzelnen Registern, vornehmlich zum Unternehmerregister des Polnischen Gerichtsregisters, zur Zentralstelle für Speicherung von Finanzunterlagen und zur Zentralstelle wirtschaftlicher Eigentümer;
• Unterstützung bei sicherer Übertragung des Geschäfts oder Unternehmens auf andere Personen (einschließlich eigener Familienmitglieder).

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