Investitionen, einschließlich in Sonderwirtschaftszonen
Steuerbefreiungen für neue Investitionen sind seit vielen Jahren ein wichtiger Investitionsanreiz. Mit dem Gesetz zur Förderung neuer Investitionen von 2018 wurden die Regeln für den Betrieb von Sonderwirtschaftszonen und die Gewährung staatlicher Beihilfen in Sonderwirtschaftszonen erheblich geändert. Dies ändert jedoch nichts daran, dass diese Form der öffentlichen Förderung weiterhin attraktiv und weit verbreitet ist.
Als Sendero unterstützen wir unsere Mandanten bei Anträgen auf öffentliche Beihilfen. Die Erfahrungen unserer Experten schließt alle rechtlichen und steuerlichen Sachverhalte ein, die hierzu erforderlich sind.
Wir unterstützen unsere Mandanten auf folgende Art und Weise:
• Durchführung rechtlicher und steuerlicher Vorabanalysen in Bezug auf die Auswirkungen eines Bescheides zur Förderung einer neuen Investition;
• Beratung bei der einleitenden Beurteilung der Förderungswürdigkeit der Investition im Rahmen des Förderungsbescheides;
• Vertretung des Investors und Vorbereitung von Unterlagen im Verfahren zur Erlangung eines Bescheides zur Förderung einer neuen Investition;
• Verhandlungen mit zentralen und lokalen Behörden sowie mit Verwaltungen der Sonderwirtschaftszonen;
• Unterstützung beim Erwerb von Immobilien zu Investitionszwecken und Ausarbeitung von Vertragsentwürfen im Zusammenhang mit der Durchführung der Investition (z. B. Bauvertrag) sowie Unterstützung bei Verhandlungen;
• Unterstützung für in Kraft bleibende Genehmigungen zur Tätigkeit in einer Sonderwirtschaftszone, die nach den alten Vorschriften, d. h. vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Förderung von Neuinvestitionen 2018, erteilt wurden.