Körperschaftssteuer (CIT)
Unsere erfahrenen Berater prüfen die steuerliche Situation Ihres Unternehmens, helfen Ihnen bei der Analyse von Transaktionen im Hinblick auf die steuerlichen Folgen und beraten Sie, wie die für Unternehmer verfügbaren Steuererleichterungen am effektivsten genutzt werden können. Wir unterstützen Sie dabei, ein Gleichgewicht zwischen der steuerlichen Sicherheit und Effizienz zu finden.
Im Bereich der Körperschaftsteuer bieten wir u.a.:
• Beratung bei der Einstufung von Geschäftsvorfällen, die abzugsfähige Betriebsausgaben und steuerpflichtige Erträge entstehen lassen,
• Prüfung von Transaktionen auf steuerliche Auswirkungen, darunter auf Möglichkeiten der steuerlichen Optimierung,
• Beratung zu Möglichkeiten und Methoden der Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen und -befreiungen, einschließlich B+R, IP Box u.ä.
• Beratung zur Abschreibung auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände.
• Prüfung der steuerlichen Sachverhalte und der eingesetzten Verfahren.
• Beratung bei der Umwandlung von Unternehmen – Fusionen, Übernahmen, Spaltungen.
• Beratung zur Erhebung von Quellensteuer und Entwicklung von Verfahren zur Vereinfachung der Quellensteuerabrechnungen.
• Unterstützung bei der Einholung verbindlicher Auskünfte zum Steuerrecht.