Kooperationsprogramm
Das Kooperationsprogramm ist eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen den größten Steuerzahlern (mit Einnahmen von mehr als 50.000.000 EUR) und der Nationalen Steuerverwaltung. Ziel des Kooperationsprogramms sind gemeinsame Maßnahmen, um die ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Pflichten zu erleichtern und gleichzeitig die Kontrollen für die Steuerzahler zu verringern.
Im Rahmen des Kooperationsprogramms bietet die Nationale Steuerverwaltung einen individuellen, auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittenen Service an.
Die Teilnahme am Kooperationsprogramm geht mit zahlreichen Vorteilen einher. Hierzu gehören u.a.:
• Gewissheit über die korrekte Anwendung des Steuerrechts in der Gegenwart (z. B. durch Abschluss von Steuervereinbarungen über die Auslegung des Steuerrechts),
• präferenzbegünstigte Festsetzung von Säumniszuschlägen auf bestimmte Steuerrückstände,
• mögliche Vereinbarungen über Verrechnungspreise,
• Befreiung von der Pflicht zur Vorlage von Steuergestaltungsmodellen (MDR), ausgenommen grenzüberschreitende Modelle,
• mögliche Inanspruchnahme einer vereinfachten Körperschaftsteuervorauszahlung.
Gleichzeitig bringt die Teilnahme am Kooperationsprogramm eine Reihe von Verpflichtungen für den Steuerzahler mit sich. Steuerpflichtige müssen:
• ihre Steuerpflichten freiwillig und ordnungsgemäß erfüllen,
• wirksame und angemessene Verfahren und Prozesse zur Verwaltung von Steuerpflichten (sog. interner Steueraufsichtsrahmen) besitzen,
• dem Leiter der Nationalen Steuerverwaltung bedeutende steuerliche Sachverhalte, die zu einer steuerrechtlichen Auseinandersetzung führen können, unaufgefordert melden,
• dem Leiter der Nationalen Steuerverwaltung bedeutende Informationen, die zu einem steuerlichen Vorteil führen können, unverzüglich und unaufgefordert übermitteln.
Die Teilnahme am Kooperationsprogramm erfolgt auf freiwilliger Basis und wird durch einen Antrag der betreffenden Person eingeleitet. Die Teilnahme an diesem Programm umfasst insbesondere die folgenden Schritte:
• Stellung des vorgenannten Antrags auf Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung,
• Treffen der Parteien (zur Feststellung, ob der Steuerpflichtige für das Kooperationsprogramm in Frage kommt),
• Durchführung des sog. Erstprüfung durch den Leiter der Nationalen Steuerverwaltung,
• Umsetzung der Empfehlungen durch den Steuerpflichtigen (interner Steueraufsichtsrahmen),
• Überprüfung des umgesetzten internen Steueraufsichtsrahmens durch den Leiter der Nationalen Steuerverwaltung,
• Verhandlungen und Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung.
Umfang unserer Unterstützung
Sendero kommt den Erwartungen von Unternehmern entgegen und bietet umfassende Unterstützung beim Beitritt zum Kooperationsprogramm und bei der Teilnahme. Wir bieten insbesondere:
• Überprüfung der steuerlichen Sachverhalte und der internen Verfahren vor Einleitung des Beitritts zum Kooperationsprogramm,
• Unterstützung bei Erstellung und Stellung des Antrags auf Abschluss der Kooperationsvereinbarung (darunter Hilfe beim Ausfüllen des sog. Fragebogens zur Selbstbewertung),
• Unterstützung in der Zeit zwischen der Antragsstellung und der Erstprüfung (dabei u.a. Hilfe bei der Vorbereitung auf die Erstprüfung),
• Unterstützung bei der Umsetzung des internen Steueraufsichtsrahmens (darunter u.a. der Steuerstrategie ),
• Unterstützung bei Verhandlungen über die Kooperationsvereinbarung und vor deren Abschluss,
• Unterstützung bei Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung,
• Unterstützung während der Laufzeit der Kooperationsvereinbarung (darunter bei der sog. Überwachungsprüfung des Leiters der Nationalen Steuerverwaltung).
Warum SENDERO?
• Wir verfügen über eine landesweit einzigartige Erfahrung und Kompetenz – unser Compliance-Team unterstützt eine der größten Organschaften in der Baubranche bei ihren Vorbereitungen auf Teilnahme am Kooperationsprogramm.
• Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei der Vorbereitung interner Verfahren und der Durchführung von Tax Reviews.
Darüber hinaus sind wir gerne bereit, auf Ihren Wunsch hin weitere ähnliche Aktivitäten zu diesem Thema zu unternehmen.