Quellensteuer (WHT)

Die Quellensteuer ist in den letzten Jahren in den Fokus der Steuerbehörden gerückt. Die entsprechenden Rechtsvorschriften sind dabei viel komplizierter geworden.  Beispiele hierfür sind die Einführung des „Pay and Refund”-Verfahrens, die Überprüfung des Zahlungsempfängers als wirtschaftlicher Eigentümer oder die Notwendigkeit, bei der Anwendung von Steuervergünstigungen (d.h. Steuerbefreiungen oder ermäßigten Steuersätzen) die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen.

In den Rechtsvorschriften wird jedoch nicht klargestellt, welche Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht zu ergreifen sind, und die Auslegungslinie der Steuerbehörden in Bezug auf die Quellensteuer ist uneinheitlich.

Gleichzeitig kann die Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei der Quellensteuer ohne Erfüllung dieser Verpflichtungen finanzielle Sanktionen (u.a. in Höhe von 10 % bis 30 % der Steuerbemessungsgrundlage) und eine persönliche Haftung nach dem Steuerstrafgesetzbuch (SStGB) nach sich ziehen.

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