Umsatzsteuersätze

Der in Polen geltende Regelsteuersatz beträgt 23 %. Das Umsatzsteuergesetz sieht auch mehrere ermäßigte Steuersätze (8 %, 5 %, 4 % und 0 %) sowie Umsatzsteuerbefreiungen vor.

Die Vorschriften über Umsatzsteuersätze und Umsatzsteuerbefreiungen für einzelne Waren und Dienstleistungen sind äußerst kompliziert. Sie beziehen sich häufig auf nichtsteuerliche Vorschriften, EU-Regelungen, statistische Klassifikationen und die Zollnomenklatur.

Für wen ist die korrekte Wahl des Umsatzsteuersatzes besonders wichtig?

Die korrekte Wahl des Umsatzsteuersatzes ist besonders wichtig für:

  • alle Verkäufer von Waren oder Dienstleistungen, die mit anderen Steuersätzen als 23 % besteuert werden. Durch falsche Anwendung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes oder einer Umsatzsteuerbefreiung können dem Unternehmen Umsatzsteuerrückstände entstehen, die zusammen mit Säumniszuschlägen und einer Umsatzsteuersanktion (in Höhe von bis zu 30 % dieser Rückstände) auf das Konto des Finanzamts gezahlt werden müssen. Dazu kommt die steuerstrafrechtliche Haftung der für die Abführung der Umsatzsteuer verantwortlichen Personen.
  • Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen (B2C) – darunter insbesondere Unternehmen, die im elektronischen Handel tätig sind. Die Möglichkeit, ermäßigte Umsatzsteuersätze oder Umsatzsteuerbefreiungen in Anspruch zu nehmen, ist für diese Unternehmer ein wichtiges Thema – sie kann sich entscheidend auf die erzielte Gewinnspanne und den Endpreis einer Ware oder Dienstleistung und damit auf die Wettbewerbsfähigkeit der von ihnen angebotenen Waren und Dienstleistungen auswirken. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die Verbraucher kein Recht auf Abzug der im Preis der erworbenen Waren oder Dienstleistungen enthaltenen Umsatzsteuer haben.

Wie können wir helfen?

Unser Angebot im Bereich Umsatzsteuersätze kann insbesondere folgende Maßnahmen umfassen:

  • Bestimmung des richtigen Steuersatzes auf der Grundlage der statistischen und zollrechtlichen Klassifikationen, der Merkmale und des Verwendungszwecks einzelner, einiger oder aller von Ihrem Unternehmen angebotenen Waren und Dienstleistungen;
  • Übersicht von Waren und Dienstleistungen, die Ihr Unternehmen verkauft:
    • Überprüfung der Richtigkeit der angewandten Umsatzsteuersätze oder -befreiungen sowie Bewertung des Risikos ihrer Anwendung und/oder
    • Ermittlung der Möglichkeit, ermäßigte Umsatzsteuersätze oder Umsatzsteuerbefreiungen anzuwenden.
  • Erstellen einer Matrix mit den Umsatzsteuersätzen, die auf die jeweiligen Waren und Dienstleistungen in Ihrem Angebot angewendet werden sollen, mit Angabe der Bedingungen für ihre Anwendung.
  • Einholung einer offiziellen Bestätigung der Steuerbehörde über die Richtigkeit des angewandten Umsatzsteuersatzes oder der angewandten Umsatzsteuerbefreiung (in Form  einer verbindlichen Auskunft zum Steuersatz/Einzelfall).
  • Unterstützung bei Steuerprüfungen und -verfahren, die unter anderem auf die korrekte Anwendung der ermäßigten Umsatzsteuersätze oder Umsatzsteuerbefreiungen abzielen.

 

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