Ist es eine schwere Verletzung der arbeitsrechtlichen Pflichten, wenn der Arbeitgeber das Gehalt zu spät zahlt?

Nicht unbedingt. Eine Verspätung von ein paar Tagen müsse nicht eine schwere Verletzung der arbeitsrechtlichen Pflichten bedeuten. Eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitnehmer sei also damit nicht begründet. So urteilte das Bezirksgericht Toruń und berief sich dabei auf die frühere Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes.

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