Viele Gläubiger stellen sich die Frage, ob sie bei Bekanntwerden der Insolvenz ihres Vertragspartners ihre Forderung aufrechnen dürfen. Die Antwort lautet: Ja – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Grundsätzlich ist die Aufrechnung von Forderungen im Insolvenzverfahren zulässig. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass beide Forderungen – sowohl die des Insolvenzschuldners als auch die des Gläubigers – zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits bestanden.

Warum ist das so wichtig?

Für einen Unternehmer, der mit einem insolventen Vertragspartner in größerem Umfang zusammengearbeitet hat, etwa als Lieferant und Empfänger von Dienstleistungen oder Waren – ist die Aufrechnung eine Möglichkeit, Verluste zu begrenzen. Statt seine Forderung lediglich bei der Insolvenzmasse anzumelden (und jahrelang auf eine ggf. nur anteilige Rückzahlung zu warten), kann die Gegenforderung durch Verrechnung „eingetrieben“ werden. Dadurch reduziert sich das Liquiditätsrisiko, die buchhalterische Abwicklung kann beschleunigt werden, und langwierige Insolvenzverfahren lassen sich unter Umständen vermeiden.

Beachten Sie das Rechnungsdatum!

In der Praxis kommt es vor, dass Gläubiger den Zeitpunkt der Forderungsentstehung mit dem Rechnungsdatum gleichsetzen. Aus zivilrechtlicher Sicht kann eine Forderung jedoch auch früher entstehen, etwa mit Leistungserbringung oder Wareneingang oder mit dem Eintritt eines anderen Geschäftsvorfalls, der eine Zahlungsverpflichtung begründet. Diese zeitliche Einordnung ist entscheidend dafür, ob die Forderung zum Insolvenzeröffnungszeitpunkt bereits bestand und somit wirksam aufgerechnet werden kann. Dies sollte sorgfältig bedacht werden, denn es besteht eine echte Chance, finanzielle Verluste zu verringern.

Schlussfolgerung?

Wenn Sie eine Aufrechnung in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Forderung zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits bestand. Dies ist eine Grundvoraussetzung, die erfüllt sein muss, damit die Aufrechnung wirksam ist.

Sind Sie im Zweifel, ob Ihre Forderung aufrechenbar ist? Brauchen Sie Unterstützung bei der Anmeldung Ihrer Forderung im Insolvenzverfahren? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen bei der Beurteilung der Situation und führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess