Wir freuen uns, bekanntzugeben, dass das Berufungsgericht Poznań die Berufung des Klägers in einem Fall zu sogenannten Regalansprüchen abgewiesen hat. Dadurch konnte unser Mandant die Zahlung von nahezu 10 Millionen PLN abwenden.

Diese Entscheidung hat für uns eine besondere Bedeutung, da es sich um eine der komplexesten Rechtsmaterien handelt, mit denen wir vor Gericht zu tun hatten. Vor rund einem Jahrzehnt, als wir die ersten Verfahren zu Regalgebühren führten, waren Urteile zugunsten der Beklagten selten und nur mit großem Aufwand zu erzielen.
Durch konsequente Rechtsvertretung und schrittweise Erfolge vor dem Obersten Gerichtshof sowie den Gerichten der zweiten Instanz ist es uns gelungen, die bisherige, ungünstige Rechtsprechung nachhaltig zu durchbrechen.

Das ergangene Urteil bestätigt diesen Trend und beweist, dass es sich insbesondere auch in komplexen Fällen lohnt, die Interessen unserer Mandanten mit Nachdruck zu vertreten.

Obwohl die Angelegenheit derzeit noch dem Kassationsgericht zur Prüfung vorliegt, lässt die Begründung des Berufungsgerichts auf einen positiven endgültigen Ausgang hoffen

Wir gratulieren dem gesamten Prozess- und Streitbeilegungsteam zu diesem Erfolg und danken unserem Mandanten für sein Vertrauen sowie die langjährige Zusammenarbeit!

Der Fall wurde von Anita Woroniecka und Paweł Michalski betreut.