Wenn ein Versorgungsunternehmen durch ein Gerichtsurteil eine Dienstbarkeit erworben hat, haben Sie drei Monate Zeit, um das Verfahren wieder aufzunehmen, die Auswirkungen dieses Urteils rückgängig zu machen und eine Entschädigung für die vertragswidrige Nutzung der Immobilie zu erhalten – die Frist läuft bereits am 2. März 2026 ab.

Mit seinem Urteil vom 2. Dezember 2025 (P 10/16) hat das Verfassungsgericht eindeutig entschieden, dass vor dem 3. August 2008 die Erlangung einer Grunddienstbarkeit, die dem Inhalt einer Dienstbarkeit für die Verlegung von Versorgungsleitungen entspricht, nicht zulässig war. Das Verfassungsgericht befand, dass die Rechtsprechung, die eine solche Lösung zulässt, gegen den verfassungsmäßigen Schutz des Eigentumsrechts und den Grundsatz der Rechtssicherheit und -sicherheit verstößt. Diese Entscheidung ist von grundlegender Bedeutung für Tausende von Streitigkeiten zwischen Grundstückseigentümern und Versorgungsunternehmen.

Eigentumsrecht unter besonderem Schutz der Verfassung

Das Verfassungsgericht betonte, dass das Eigentumsrecht den stärksten verfassungsrechtlichen Schutz genießt und seine Einschränkung nur auf der Grundlage eines Gesetzes und in eindeutiger Weise erfolgen kann. Das Verfassungsgericht wies darauf hin, dass die Gerichte nicht befugt sind, durch Auslegung neue beschränkte dingliche Rechte zu „schaffen”. Das bedeutet, dass nur der Gesetzgeber neue Arten von Dienstbarkeiten (beschränkte dingliche Rechte) schaffen und deren Inhalt festlegen kann.

Warum konnte es vor 2008 nicht zu einer Ersitzung kommen?

Der Kern der Entscheidung ist die Feststellung, dass es bis zum 3. August 2008 im polnischen Rechtssystem weder eine Dienstbarkeit für die Durchleitung noch ein „Äquivalent” in Form einer Grunddienstbarkeit gab. Das Gericht stellte fest, dass, da diese Art von dinglichem Recht nicht existierte, es:

  • nicht Gegenstand des Besitzes sein konnte,
  • die Verjährungsfrist nicht laufen konnte,
  • nicht durch Ersitzung erworben werden konnte.

Dies hat enorme Auswirkungen auf die Praxis.

Bedeutung des Urteils in der Praxis

Das Urteil des Verfassungsgerichts stärkt die Position von Grundstückseigentümern in Streitigkeiten mit Versorgungsunternehmen. Versorgungsunternehmen können sich nicht mehr auf die Ersitzung von Wegerechten vor 2008 berufen, da dieses Argument seine verfassungsrechtliche Grundlage verloren hat. In der Praxis bedeutet dies, dass bis 2028 keine Erlangung solcher Dienstbarkeiten durch Ersitzung möglich sein wird, was das bisherige Kräfteverhältnis verändert und den Vorteil der Versorgungsunternehmen in solchen Fällen einschränkt.

Dieses Urteil ebnet auch den Weg für die Erlangung einer Entschädigung durch den Grundstückseigentümer für die vertragswidrige Nutzung des Grundstücks und für die Begründung von Wegerechten.

Wichtig ist, dass dies auch für Fälle gilt, die mit einem rechtskräftigen Urteil abgeschlossen wurden – in diesem Fall ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens unter bestimmten Bedingungen und bis spätestens zum 2. März 2026 möglich.

Wenn Ihre Immobilie mit einer Wegerechtbelastung aus der Zeit vor 2008 belastet ist oder wenn der Rechtsstatus Ihrer Immobilie in Bezug auf Übertragungsnetze und -anlagen noch nicht geklärt ist, warten Sie nicht länger. Kontaktieren Sie uns und prüfen Sie Ihre Möglichkeiten!