Zwei Gesetze über die Beschäftigung von Ausländern werden in diesem Sommer in Kraft treten. Einige der Änderungen sind für Arbeitgeber von großer Bedeutung. Andere Bestimmungen beschränken sich darauf, die bestehenden Verfahren zu vereinfachen oder zu straffen.
Gesetz über die Beschäftigung von Ausländern
Am 10. April unterzeichnete der Präsident das Gesetz vom 20. März 2025 über die Bedingungen für die Zulässigkeit der Beschäftigung von Ausländern auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen. Das Gesetz ist noch nicht im Gesetzblatt veröffentlicht worden, wird aber voraussichtlich Anfang Juni 2025 in Kraft treten.
Es sieht vor allem eine Elektronisierung und Vereinfachung der Verfahren vor. Von Bedeutung ist aber auch, dass mit dem Gesetz Strafen ausdrücklich verschärft werden. So wird beispielsweise die illegale Vergabe von Arbeiten an einen Ausländer mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 PLN geahndet.
Ausländergesetz
Auf die Unterzeichnung durch den Präsidenten wartet das Gesetz vom 24. April 2024 zur Änderung des Ausländergesetzes und einiger anderer Gesetze. Dieses Gesetz wird voraussichtlich Anfang Juni oder Juli 2025 in Kraft treten.
Die Änderungen betreffen insbesondere die so genannte „Blaue Karte EU“, eine befristete Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung eines hochqualifizierten Berufs. Bezeichnenderweise wurde die Definition des Begriffs „hochqualifiziert“ ausgeweitet – sie umfasst nun nicht nur Qualifikationen, die im Rahmen der Hochschulbildung, sondern auch solche, die durch Berufserfahrung erworben wurden. Wichtig ist, dass die neue Definition auch für Verfahren gilt, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes eingeleitet und nicht abgeschlossen wurden.
Zusammenfassung
Das Inkrafttreten dieser Änderungen ist ein guter Zeitpunkt, um die interne Dokumentation über die Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen, zumal der Ministerrat bereits an einer weiteren Änderung des Ausländergesetzes arbeitet. Diesmal geht es um die Art und Weise der Antragstellung und die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten.