Die polnischen Thin-Capitalization-Regelungen führen zu größeren Steuerlasten bei Unternehmern, die Fremdfinanzierung in Anspruch nehmen.
Anfang des letzten Jahres wurde das polnische Körperschaftsteuergesetz um neue Reglungen zur Thin-Capitalization erweitert. Damit wird die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken umgesetzt (Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates). Vom Anfang an bereiten die Auslegung und Anwendung der neuen Regelungen zahlreiche Probleme und sind Grund für Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung. Neulich hat sich eine Chance für die Beendigung von Kontroversen um die Ermittlung des Höchstbetrages des Kostenüberhangs bei Fremdfinanzierung ergeben. Damit wird jedoch den Problemen kein Ende gesetzt, weil die Auslegungszweifel auch die Frage betreffen, was nach den neuen Regelungen als Fremdfinanzierungskosten gilt.

Den ganzen Artikel unseres Steuerberaters Michał Kordiak finden Sie auf dem Internetportal der Tageszeitung Rzeczpospolita, in der Wochenzeitschrift Dobra Firma und hier.