Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufskrankheit: Am 23. August ist in der Tageszeitung Rzeczpospolita ein Artikel unter dem Titel Der Arbeitgeber haftet für eine Berufskrankheit erschienen. Dessen Autorin ist Małgorzata Mroczkowska, Rechtsanwältin von SENDERO Tax & Legal. Ihr Artikel befasst sich mit Berufskrankheiten sowie mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Arbeitgeber einschließlich Zeitarbeitsagenturen. Teilnehmer des Arbeitsmarktes sollten die Haftung nicht auf Dritte abwälzen, die formal kein Arbeitgeber sind. Für die Verletzung z.B. des Grundsatzes der Gleichbehandlung in Bezug auf Arbeitsbedingungen hat ein Leiharbeiter Anspruch auf Schadensersatz nicht gegen den Entleiher, sondern gegen den Verleiher. Den ganzen Artikel finden Sie auf dem Internetportal der Tageszeitung Rzeczpospolita und hier.