Änderungen beim Ausscheiden des einzigen Geschäftsführers.
Am 9. November verabschiedete der Sejm ein Gesetz zur Änderung mancher Gesetze zwecks Vereinfachung steuerlicher und wirtschaftlicher Regelungen für Unternehmer (sog. KMU-Paket). Ziel des Gesetzes sind steuerliche und wirtschaftliche Erleichterungen für Unternehmen. Mit dem Paket sollen der Betrieb von GmbHs und AGs vereinfacht sowie Zweifel beseitigt werden, die sich sowohl im Geschäftsleben als auch in der Rechtsprechung als problematisch erwiesen haben. Hierzu gehört das Ausscheiden des einzigen (letzten) Geschäftsführers. Sowohl in der gesellschaftsrechtlichen Praxis als auch in der Rechtsprechung gab es seit langem Zweifel daran, an wen die Erklärung des Geschäftsführers über die Amtsniederlegung zu richten ist. Diese werden größtenteils mit dem Beschluss von sieben Richtern des Obersten Gerichtshofes beseitigt.

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