Der Schutz von Unternehmensgeheimnissen spielt in Firmen eine Schlüsselrolle. Allerdings ist es die Pflicht des Unternehmers, geheim zu haltende Informationen zu definieren. Dann ist er verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Erst im Anschluss daran kann er von seinen Mitarbeitern verlangen, dass diese die eingeführten Regeln beachten. Ansonsten hat der Unternehmer kaum Chancen, einen Streit mit einem Mitarbeiter, der ein Unternehmensgeheimnis verletzt hat, erfolgreich zu Ende zu bringen.
Unser Rechtsanwalt Rafał Kania im Videobeitrag #RZECZoPRAWIE von Ewa Usowicz, stv. Chefredakteurin der Tageszeitung Rzeczpospolita.
Das ganze Interview finden Sie hier http://www.rp.pl/RZECZoPRAWIE/170419014-Rafal-Kania—Tajemnice-pracodawcow.html#ap-1