Der Arbeitgeber gilt grundsätzlich als der Verantwortliche für personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter. Im Rahmen eines bestimmten Verhältnisses kann er aber als Verarbeiter personenbezogener Daten der angestellten Personen auftreten. In der zweiten Jahreshälfte 2020 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) Leitlinien mit Definitionen solcher Begriffe wie: Verantwortlicher, Verarbeiter, Dritter oder Empfänger veröffentlicht (die Leitlinien finden Sie hier). Die EDSA Leitlinien enthalten zweifelsohne keine bahnbrechenden Inhalte zur Auslegung der grundlegenden DSGVO-Begriffe. Trotzdem sind sie eine wertvolle Zusammenfassung und schaffen die Möglichkeit, sich erneut mit der Rolle des Arbeitgebers bei Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Mitarbeiter zu befassen.

Den ganzen Artikel unseres Rechtsanwalts Szymon Szurgacz finden Sie auf dem Internetportal der Tageszeitung Rzeczpospolita, in der Wochenzeitschrift Dobra Firma und hier.