Zu Beginn dieses Jahres sind wichtige Änderungen im Verbraucherrecht in Kraft getreten, mit denen unter anderem die Omnibus-Richtlinie umgesetzt wird. Für die Betreiber von Online-Shops (Websites), die Bewertungen ihrer bisherigen Kunden veröffentlichen, gelten nun neue Pflichten.

Informationspflicht

Seit dem 1. Januar 2023 muss ein solcher Shop die Verbraucher darüber informieren, ob er sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von echten Käufern der Produkte oder Dienstleistungen stammen. Er muss ihnen auch mitteilen, wie er dies tut.

Diese Botschaft sollte nicht oberflächlich sein. Daraus sollte ersichtlich sein, ob das Unternehmen Verfahren eingerichtet hat, um die Echtheit der Bewertungen zu gewährleisten, und worin diese bestehen.

Der Shop sollte auch beschreiben, wie er die Bewertungen verarbeitet, z. B:

– ob alle – positive oder negative – Meinungen veröffentlicht werden,

– ob sie moderiert werden können,

– ob sie gesponsert werden,

– in welcher Reihenfolge sie angezeigt werden.

Wenn ein Produkt auf der Grundlage von Käuferfeedback bewertet wird, ist es außerdem ratsam, die Bewertungsmethodik im Detail zu beschreiben. Wenn in einem Shop Bewertungen hervorgehoben oder Wettbewerbe von Bewertungen veranstaltet werden, könnten diese Informationen ebenfalls von Bedeutung sein.

Auf den Kunden zugeschnittene Information

Es ist nicht ausdrücklich geregelt, wie ein Shop diese Informationen an die Kunden mitteilen muss. Sie sollten auf jeden Fall in einer Sprache verfasst sein, die für den Durchschnittsverbraucher klar und verständlich ist.

Die Informationen sollten auch ihren Zweck erfüllen und den potenziellen Kunden leicht erreichen. Es erscheint daher nicht richtig, sie nur in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops aufzunehmen. Dies kann eine Form der Information sein, die eher als Ergänzung der zu erfüllenden Aufgaben des Online-Shops zu sehen ist. Der wichtigste Ort für die Veröffentlichung von Informationen kann die Produktseite sein, insbesondere der Bereich mit den Kundenbewertungen. Man kann auch einen zusätzlichen, speziellen Bereich für diese Informationen vorsehen. Der Bereich sollte gut sichtbar und leicht zugänglich sein.

Rechtsgrundlage:

– Gesetz vom 1. Dezember 2022 zur Änderung des Gesetzes über Verbraucherrechte und einiger anderer Gesetze (DzU. Pos. 2581)

– Richtlinie (EU) 2019/2161 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019. (ABL. EU L 328/7)

Nach Auffassung des Verfassers

In der Omnibus-Richtlinie ist von Informationspflichten die Rede. In vielen Fällen sollten jedoch zunächst neue IT- oder Organisationslösungen entwickelt werden, um die Authentizität der Verbraucherbewertungen zu gewährleisten. Dies ist wichtig. Denn wenn ein Shop den Verbrauchern versichert, dass die Bewertungen echt sind, aber nicht über angemessene Verfahren verfügt, um deren Wahrheitsgehalt zu überprüfen, riskiert es eine rechtliche Haftung. Dies kann als unlautere Geschäftspraktik oder als eine Praktik angesehen werden, mit der die kollektiven Interessen der Verbraucher verletzt werden. Als Sanktion kann sogar eine Geldstrafe von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden.

Der Artikel ist auch auf der Website der Tageszeitung Rzeczpospolita verfügbar: http://bit.ly/42JuGdo