Nun wird im Informationsportal eine zusätzliche Funktion von Zustellungen angeboten, wodurch jedoch die Interessen der Mandanten von Rechtsanwälten in der Praxis in vielerlei Hinsicht bedroht werden.

Der 3. Juli 2021 wurde zu einer Zäsur in den Beziehungen zwischen dem Gericht und mit zivilrechtlichen Mandaten betrauten Rechtsanwälten. Von diesem Tag an kann für die Dauer eines epidemischen Notstands bzw. einer im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch erklärten Epidemie und für ein Jahr nach deren Aufhebung der gerichtliche Schriftverkehr dadurch erfolgen, dass dessen Inhalt im Informationsportal bereitgestellt wird. Auch wenn diese Änderung per definitionem vorübergehend ist (aufgrund der Änderung des Gesetzes vom 2. März 2020 über Sonderlösungen im Zusammenhang mit der Vorbeugung und Bekämpfung von COVID-19, anderen Infektionskrankheiten und dadurch verursachten Krisensituationen; Gesetzblatt Nr. 1842 mit nachträglichen Änderungen), kann man vermuten, dass dieser Ansatz fortgesetzt wird.

Den ganzen Artikel von Anita Woroniecka, Rechtsanwältin, finden Sie auf der Internetseite der Tageszeitung Rzeczpospolita: https://bit.ly/3fWkckd.