Die Verordnung über die Verlängerung der Fristen für die JPK_CIT-Berichterstattung wurde unterzeichnet.
Die neue Frist für die Berichterstattung über JPK_CIT-Strukturen ist das Ende des 7. Monats nach Ablauf des Steuerjahres.
Dies ist eine wichtige Änderung für Steuerzahler, die sich auf die Umsetzung der neuen Berichtspflichten vorbereiten – sie verschafft ihnen zusätzliche Zeit, ändert jedoch nichts am Umfang der Anforderungen.
Zur Erinnerung:
• Die größten Steuerzahler (mit einem Umsatz von über 50 Millionen Euro) und Steuerkapitalgruppen unterliegen der Berichtspflicht für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen.
• Für die übrigen Steuerzahler (die zur Abgabe der JPK_VAT verpflichtet sind) gilt die Berichtspflicht ab dem Steuerjahr, das nach dem 31. Dezember 2025 beginnt.
Die Änderung des Termins bedeutet in der Praxis, dass die JPK_KR_PD-Datei nicht gleichzeitig mit der CIT-8-Erklärung eingereicht wird, sondern später – bis zum Ende des 7. Monats nach Ablauf des Steuerjahres.
Aus Sicht der Organisation bedeutet dies mehr Zeit für:
✔ die Anpassung des Kontenplans an die neuen Kennzeichnungen,
✔ die Verbesserung der Qualität und Vollständigkeit der Daten in den Finanzbuchhaltungssystemen,
✔ die testweise Generierung von Strukturen,
✔ die Festlegung der Verantwortlichkeiten für die Datenkonsistenz.
Die zusätzliche Zeit sollte genutzt werden, um die Organisation realistisch auf die neuen Berichtspflichten vorzubereiten.
Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung von JPK_CIT oder der Überprüfung der angenommenen Lösungen benötigen, wenden Sie sich bitte an: Tomasz Wilk Wojciech Chomicz