Das Recht zur Anwendung von Quellensteuerbefreiungen hängt davon ab, wer zu den ausgezahlten Beträgen wirtschaftlich berechtigt ist. Kann der wirtschaftlich Berechtigte nicht festgestellt werden, wird die Steuer nach einem Satz von 20 % erhoben. Cash-Pooling ist ein sehr beliebtes Verfahren zum konzerninternen Liquiditätsausgleich. Es besteht darin, den finanziellen Überschuss eines Unternehmens auf ein anderes Unternehmen zu übertragen, das ein Defizit auf seinem Konto hat. Dies geschieht z. B. am Ende eines Geschäftstages, und am nächsten Tag werden die Gelder an die Eigentümer zurückgegeben. Durch die Liquiditätsbündelung spart die gesamte Gruppe, da sie keine laufende Fremdfinanzierung in Anspruch nehmen muss.

Den ganzen Artikel von  Grzegorz Młynarczyk, Steuerberater und Partner in unserer Rechtsanwaltssozietät finden Sie auf der Internetseite der Tageszeitung Rzeczpospolita: https://bit.ly/3y3XOvq.