Nur weil DSGVO finanzielle Strafen vorsieht, soll man noch keine Verträge über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten ohne klare Rechtsgrundlage abschließen.
Unternehmer, die Outsourcing-Dienstleistungen in Anspruch nehmen, wollen ihre Beziehungen DSGVO konform gestalten. In den letzten Monaten stellen wir fest, dass Unternehmer immer mehr Verträge über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten abschließen. In der Praxis bereitet jedoch die Beurteilung, ob ein Vertrag dieser Art unter den jeweiligen Umständen abgeschlossen werden muss, zahlreiche Schwierigkeiten. Eine richtige Ausgestaltung der Beziehung zwischen dem Verantwortlichen und dem Verarbeiter personenbezogener Daten ist von grundlegender Bedeutung. Denn der Verantwortliche wird durch vertragliche und DSGVO konforme Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten nicht von der Haftung für Schäden befreit, die infolge einer DSGVO widrigen Datenverarbeitung entstehen. Hier finden Sie einige praktische Beispiele und Erläuterungen für Unternehmer, die DSGVO Vorgaben in ihrer Tätigkeit umsetzen müssen.
Den ganzen Artikel unserer Rechtsanwältin Zofia Brylińska – Karpicz finden Sie auf dem Internetportal der Tageszeitung Rzeczpospolita, in der Wochenzeitschrift Dobra Firma und hier.