Seit dem 1. Januar 2025 sind bestimmte Rechtsträger verpflichtet, e-Zustellungen zu nutzen, ein System, mit dem amtliche Schreiben elektronisch versandt und empfangen werden können. Der Zeitplan für die Umsetzung hängt von der Form der wirtschaftlichen Tätigkeit ab:

Selbständige: Unternehmer, die vor 2025 ins Gewerberegister eingetragen wurden, müssen bis zum 1. Oktober 2026 ein elektronisches Postfach einrichten. Unternehmer, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 30. September 2026 Änderungen an ihrem Eintrag im Gewerberegister vornehmen, sollten dies früher tun. Neu registrierte Selbständige – sofort.

Gesellschaften: Unternehmen, die vor 2025 im Polnischen Gerichtsregister registriert wurden, haben bis zum 1. April 2025 Zeit. Neue Unternehmen – die Pflicht gilt seit dem 1. Januar 2025.

Einige Unternehmen haben zwar noch Zeit, die elektronische Zustellung einzuführen, aber es lohnt sich, nicht zu zögern – die Einrichtung des Postfachs dauert immer länger.

 

Wir beschreiben die Details auf unserem Blog für Gesellschaften: https://sendero.pl/e-doreczenia-dla-przedsiebiorcow-wazne-terminy-dla-jdg-i-spolek