EGMR in Straßburg: Geheime Überwachung eines Mitarbeiters im Geschäft verletze seine Privatsphäre. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 9. Januar festgestellt, dass die Überwachung von Mitarbeitern in einem spanischen Supermarkt ihre Privatsphäre verletze, sofern es ohne deren Wissen erfolge. Die Klage wurde beim Gerichtshof von fünf ehemaligen Mitarbeitern des spanischen Supermarktes erhoben und betraf geheime Überwachung ihrer Arbeitsplätze mit versteckter Kamera. Der Arbeitgeber entschied sich für die Lösung, nachdem Abweichungen zwischen dem Ist-Stand der Waren im Laden und dem Kassenstand festgestellt worden sind. Er ließ sowohl sichtbare als auch verdeckte Kameras installieren, von denen die Mitarbeiter nicht in Kenntnis gesetzt wurden. Alle Mitarbeiter, die des Diebstahls verdächtigt waren, wurden vom Manager gebeten und mit den Aufnahmen aus den verdeckten Kameras konfrontiert. Die Kläger wurden dadurch am Warendiebstahl ertappt, was zur fristlosen Kündigung führte. Das ganze Urteil finden Sie hier.