An einem besteht heute kein Zweifel mehr: Ein Arbeitgeber kann in seinem Betrieb Nüchternheitskontrollen durchführen. Dies ist jedoch mit einer Reihe von praktischen Problemen verbunden. Viele Unternehmen fragen sich, ob sie berechtigt sind:

  • eine Nulltoleranzpolitik für Alkohol im Unternehmen einzuführen,
  • die Nüchternheit von Mitarbeitern externer Unternehmen zu kontrollieren,
  • die Nüchternheitskontrollen einem externen Sicherheitsunternehmen zu übertragen,
  • die Auswirkungen der von den Beschäftigten eingenommenen Medikamente auf ihre Arbeitsfähigkeit zu prüfen.

 

Haftung des Arbeitgebers

Die Nüchternheitspflicht am Arbeitsplatz zu verletzen, ist ein schwerer Verstoß gegen die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften. Die Kontrolle der Nüchternheit der Mitarbeiter – einschließlich ihrer Sensibilisierung – ist vor allem aus der Sicht der Verantwortung des Arbeitgebers ein wichtiges Thema. Dazu gehört insbesondere die strafrechtliche Verantwortung von Unternehmensleitern. Daher ist es wichtig, wie die Arbeitgeber mit diesen Risiken umgehen, um sie so weit wie möglich zu verringern.

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