Wir freuen uns über einen weiteren Fall, den wir für unseren Mandanten aus der Tourismusbranche gewonnen haben. Die Zahlungsklage betraf touristische Dienstleistungen, die verkauft und wegen der Pandemie nicht erbracht wurden.
Unsere Rechtsanwälte überprüften den Kooperationsvertrag zwischen den Parteien und bewiesen auf dieser Grundlage vor dem Gericht, dass der Kläger keinen Anspruch auf Provision hat. Das Gericht hat unsere Argumente geteilt und die Klage rechtskräftig abgewiesen.
Zahlreiche Zahlungsklagen zeigen, dass die abgeschlossenen Verträge durch die Pandemie bis heute schmerzhaft überprüft werden. Leider haben sich Firmen nicht durch entsprechende Vertragsregelungen abgesichert und müssen schmerzhafte finanzielle Folgen bis heute tragen. Man darf nicht vergessen, dass ein korrekt erstellter Kooperationsvertrag eine Grundlage unserer Sicherheit im Geschäftsleben darstellt.
Für den Fall war unsere Rechtsanwältin Katarzyna Tabak-Wykurz zuständig. Herzlichen Glückswunsch!