Der Verkauf von Ökostrom-Zertifikaten ist eine Dienstleistung. Die Einnahmen aus dem Verkauf dieser Zertifikate sind als Einnahmen aus anderen Quellen als aus den Kapitalerträgen zu behandeln.

Beim Verkauf von Herkunftsnachweisen kann man den Eindruck haben, dass es sich um ein Geschäft handelt, das Waren zum Gegenstand hat. Dies kann wiederum zu der Schlussfolgerung führen, dass es zu einer Warenlieferung kommt. In der Praxis stellt sich jedoch heraus, dass das Gegenteil der Fall ist.

Mehr dazu finden Sie im Artikel unseres Steuerberaters Krzysztof Dżugaj auf dem Internetportal der Tageszeitung Rzeczpospolita und in der Wochenzeitschrift Dobra Firma.