Eine Erfolgsgeschichte für unsere Steuerberater! Wir verteidigten einen Mandanten erfolgreich gegen den Vorwurf eines Umsatzsteuerbetrug.

Der Fall betrifft unseren Mandanten, der unwissentlich in das sogenannte Umsatzsteuerkarussell hineingeraten ist. Das Zoll- und Finanzamt vertrat jedoch die Auffassung, dass der Mandant bei vollem Bewusstsein an dem Betrug beteiligt war, und stellte daher seine Umsatzsteuerabrechnungen in Höhe von fast 6 Mio. PLN in Frage.

Der Nachweis der Unschuld eines Steuerpflichtigen ist in solchen Fällen äußerst schwierig. Es ist notwendig, die „gebührende Sorgfalt“ und den „guten Glauben“ des Steuerpflichtigen in einer Situation nachzuweisen, in der die Behörden dies überall vermissen lassen. Leider verstehen die Steuerbehörden die Besonderheiten der Tätigkeit in bestimmten Branchen nicht (oder wollen sie nicht verstehen) und behandeln manchmal bestimmte typische Umstände einer Transaktion als solche, die auf einen „Mangel an Gutgläubigkeit“ hindeuten.

Seit der Einleitung einer Zoll- und Steuerprüfung bei dem Mandanten sind vier Jahre vergangen, in denen wir Schritt für Schritt die Unbegründetheit der von den Steuerbehörden erhobenen Vorwürfe nachgewiesen haben. Schließlich überzeugte unsere auf Dutzenden von Seiten beschriebene und durch zahlreiche Beweise untermauerte Argumentation den Direktor der Steuerverwaltungskammer (IAS). Der Direktor der IAS schloss sich unserem Standpunkt an, dass die Entscheidung auf Umständen beruhte, die sich vernünftigerweise auf die Besonderheiten der Branche des Mandanten stützten, und dass die Behauptungen des Zoll- und Finanzamtes nicht durch Beweise untermauert waren. Das Vorgehen des Mandanten deutete keineswegs auf einen Mangel an gutem Glauben oder Sorgfalt hin. Daraufhin beschloss der Direktor der IAS, die Entscheidung der erstinstanzlichen Behörde aufzuheben und sie zu verpflichten, den Fall erneut zu prüfen – diesmal unter Berücksichtigung der oben genannten Fakten.

Der Fall wurde von Szymon Karpiński – Partner und Steuerberater, und Adam Wnuk – Steuerberater betreut. Wir gratulieren ihnen zu diesem bedeutenden Erfolg!

Bei Umsatzsteuerkarusellen handelt es sich um Straftaten, die in der rechtswidrigen Erlangung der Umsatzsteuererstattung bestehen. Dieser Mechanismus wird als „Umsatzsteuerkarussell“ bezeichnet, da durch den gezielten Umlauf von Waren und Rechnungen zwischen verschiedenen Unternehmen die Illusion einer rechtmäßigen wirtschaftlichen Tätigkeit entsteht. Um einen Steuerzahler, der wie unser Mandant unwissentlich in ein solches Karussell geraten ist, erfolgreich zu verteidigen, ist die Unterstützung durch erfahrene Anwälte, die dabei helfen, alle Aspekte des Falles sorgfältig zu analysieren und starke Verteidigungsargumente vorzubereiten, äußerst wichtig.