Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Steuerberater für ihren Schweizer Mandanten eine Umsatzsteuerrückerstattung im Rahmen des VAT REFUND-Verfahrens erwirkt haben. Der Erstattungsbetrag beläuft sich auf fast 1 Million Zloty!
Der Fall war recht kompliziert, und die Möglichkeit, die Umsatzsteuererstattung zu erhalten, nicht offensichtlich. Das Besondere an diesem Fall war, dass der vom Kunden bis zum 30. September 2023 gestellte Antrag auf Umsatzsteuererstattung Einkäufe betraf, die der Kunde unter anderem zwischen 2019 und 2021 getätigt hatte.
Lt. Gesetz muss aber der Antrag spätestens am 30. September des Jahres eingereicht werden, das auf das Steuerjahr folgt, in dem die Gegenstände oder Dienstleistungen, auf die er sich bezieht, erworben wurden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung sind daher die Fristen für die Anträge für die in den Jahren 2019 bis 2021 getätigten Einkäufe bereits verstrichen.
Dank der Bemühungen unserer Steuerberater erhielt der Kunde jedoch die Umsatzsteuer in voller Höhe zurück.
Der Fall wurde von Monika Bilska – unserer Steuerberaterin, die unter anderem auf Steuerprüfungen und -verfahren spezialisiert ist – bearbeitet.