In Gesellschaften, die als Start-ups tätig sind, sollen Vorstände gemeinschaftlich für Schulden haften, sofern sich die Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft als unwirksam erweisen sollte.
Ein Gesetzesentwurf, mit dem das Gesetzbuch für Handelsgesellschaften geändert und eine neue Gesellschaftsform: ein einfache Aktiengesellschaft (PSA) geschaffen werden, wurde am 13. Februar im Sejm vorgelegt. Woher die Idee für eine „Unterart” der Aktiengesellschaft im Gesetzbuch? Das Ministerium für Unternehmertum und Technologie hat schon mehrmals erklärt, dass damit vor allem innovative Wirtschaftssparten, vornehmlich Startup-Unternehmen unterstützt werden sollen.
Den ganzen Artikel unseres Rechtsanwalts Grzegorz Zawada, Leiter unseres Büros in Warschau, finden Sie auf dem Internetportal der Tageszeitung Rzeczpospolita und in der Wochenzeitschrift Dobra Firma.