Bei Überprüfung von Finanztransaktionen auf ihre Marktgerechtigkeit ziehen Finanzämter Bankangebote heran. Dies kann zu großen Vereinfachungen bei Schätzung der Vergütungen führen.

Die Bestimmung marktgerechter Konditionen für finanzielle Transaktionen ist eines der größten Probleme im Bereich der Verrechnungspreise. Die Schwierigkeit besteht vor allem in der Zusammenstellung geeigneter Daten und Informationen, die zur Bestimmung der Marktgerechtigkeit dieser Transaktionen herangezogen werden könnten. Unter marktüblichen Bedingungen ist i.d.R. eine professionelle Einrichtung, z.B. eine Bank, eine der Parteien der Finanztransaktion. Der Vergleich konzerninterner Finanzierung mit der Finanzierung, die von professionellen Einrichtungen gewährt wird, erweckt ernsthafte Zweifel. Dies resultiert aus verschiedenen wirtschaftlichen Konditionen dieser Transaktionen sowie aus formalen Voraussetzungen. In der Regel verteilen sich auch Funktionen und Risiken ganz anders. Zusätzlich sind auch Marktkräfte, die sich auf die beteiligten Unternehmen auswirken, verschieden. Deshalb ist es in vielen Fällen grundlos, einen formalen Bankkredit mit einem einfachen konzerninternen Darlehen zu vergleichen. Weitere Schwierigkeiten können Unternehmer mit einer Vergleichsanalyse haben, die aufgrund von Angaben über die in Polen tätige Unternehmen durchzuführen ist. Nach Art. 9a Abs. 2c KStG ist es umstritten, ob man dabei ausländische Datenbanken in Anspruch nehmen darf, die bei der Ermittlung der Marktgerechtigkeit von Finanztransaktionen behilflich sein könnten.
Den ganzen Artikel unseres Steuerberaters Andrzej Jagiełło finden Sie auf dem Internetportal der Tageszeitung Rzeczpospolita, in der Wochenzeitschrift Dobra Firma und hier.