Gesellschaft sollen es leichter haben, mittels elektronischer Kommunikationsmittel zu beschließen.

Am 3. September ist die Novelle des Handelsgesellschaftengesetzbuches in Kraft getreten, nach der sog. elektronische Versammlungen in GmbHs zulässig sind. Der Gesetzgeber hat es erkannt, dass gewöhnliche Präsenz-Versammlungen oft Probleme technischer und organisatorischer Art bereiten. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn Gesellschafter aus dem Ausland kommen oder sich im Ausland aufhalten. Die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung mittels elektronischer Kommunikationsmittel soll es den Gesellschaftern leichter machen, ihre gesellschaftsrechtlichen Befugnisse aktiv auszuüben. Der Gesetzgeber hat dabei keine konkreten technischen Lösungen oder Formen vorgegeben, in denen elektronische Versammlungen erfolgen sollen.

Mehr dazu finden Sie im Artikel unserer Rechtsanwältin Katarzyna Widłok auf dem Internetportal der Tageszeitung Rzeczpospolita, in der Wochenzeitschrift Dobra Firma und hier.