Ein Mandant erwartet von einem ihn im Gericht vertretenden Rechtsanwalt nicht nur Professionalität. Auch emotionales Engagement für die Sache ist oft für die Wahrnehmung des Rechtsanwalts von grundlegender Bedeutung. Mit dem Urteil vom 17. Mai 2017 Az. SDI 12/17 hat der Oberste Gerichtshof einen Rechtsanwalt freigesprochen, dem vorgeworfen worden war, die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten und die Würde des Berufs verletzt zu haben. Diesen Vorwürfen lag die in Schriftsätzen des Rechtsanwalts geäußerte Meinung, dass die ärztlichen Mitglieder des Spruchkörpers „Unfähigkeit logischen Denkens” gezeigt und dass die Mitglieder des Spruchkörpers zum Teil „die Akten des Verfahrens ohne Verständnis gelesen” haben.
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