Ein weiterer erfolgreicher Fall für unsere Steuerabteilung. Diesmal hat das Woiwodschaftsverwaltungsgericht die verbindliche Auskunft des Direktors der Nationalen Finanzkammer bezüglich der Abrechnung der F&E-Steuervergünstigung innerhalb einer Organschaft einer vernichtenden Kritik unterzogen und in vollem Umfang für nichtig erklärt. Ein positives Urteil bedeutet für unseren Mandanten erhebliche Einsparungen und für uns die Zufriedenheit mit einer gut gemachten Arbeit.