Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Steuerberater einen bedeutenden Erfolg in ihrem Rechtsstreit mit dem Direktor der Nationalen Steuerauskunft erzielt haben.

Nach einem vierjährigen Verfahren entschied das Hauptverwaltungsgericht am 9. September 2024 zu Gunsten unseres Mandanten und bestätigte, dass die von ihm im Rahmen der Einfuhr von Dienstleistungen erworbenen Beförderungsleistungen einmal pro Monat, am Ende jedes monatlichen Abrechnungszeitraums, als Dauerleistungen abgerechnet werden können. Mit diesem Urteil werden ein früheres ablehnendes Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts und die angefochtene verbindliche Auskunft aufgehoben.

Das Urteil ist für die Steuerzahler aus mehreren Gründen wichtig:

Bestätigung des Charakters von Dauerleistungen: Das Gericht entschied, dass Beförderungsleistungen am Ende eines zwischen den Parteien vereinbarten Abrechnungszeitraums als Dauerleistungen für Umsatzsteuerzwecke erfasst werden können, was die Abrechnung der Umsatzsteuer vereinfacht. Dies ist wichtig für Unternehmen, die solche Dienstleistungen erbringen und sie im Rahmen der Einfuhr von Dienstleistungen bei ausländischen Vertragspartnern beziehen, da dadurch die Notwendigkeit entfällt, jede in einem bestimmten Abrechnungszeitraum durchgeführte Beförderung gesondert zu erfassen.

Schutz vor zunehmender Bürokratie: Die Anerkennung von Dienstleistungen als Dauerleistungen ermöglicht es den Steuerzahlern, einmal im Monat eine Rechnung zu stellen, wodurch der Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Abrechnung von Dienstleistungen verringert werden.

Verringerung des Risikos einer steuerstrafrechtlichen Verantwortlichkeit: Dank des Urteils können Personen, die für Steuerabrechnungen zuständig sind, eine potenzielle steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit für die vereinfachte Umsatzsteuerabrechnung bei der systematischen Erbringung und Einfuhr von Beförderungsleistungen, die über festgelegte Zeiträume abgerechnet werden, vermeiden.

Dieses Urteil könnte ein wichtiger Präzedenzfall für andere Unternehmen sein, die mit ähnlichen Problemen bei der Abrechnung von Transport- und anderen ähnlichen Dienstleistungen konfrontiert sind, die periodisch abgerechnet werden.

Der Fall wurde von Monika Bilska und Szymon Karpinski betreut.

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Erfolg!