Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unser Streitbeilegungsteam einen weiteren arbeitsrechtlichen Fall gewonnen hat!

In diesem schwierigen Fall vertraten wir einen Arbeitgeber, der sich weigerte, einen Vorfall mit Beteiligung seiner Arbeitnehmerin als Arbeitsunfall anzuerkennen. Der Streit ging vor Gericht, wo die Arbeitnehmerin gegen die Entscheidung Berufung einlegte. Unser Team hat die Position des Mandanten sowohl in erster als auch in zweiter Instanz erfolgreich verteidigt.

Die Gerichte haben sich unserer Argumentation voll und ganz angeschlossen: Eine Verschlimmerung der Schmerzen bei der Arbeitsleistung, die auf innere Erkrankungen des Arbeitnehmers zurückzuführen sind, entspricht nicht der Definition eines Arbeitsunfalls – selbst wenn der Vorfall auf die Anwendung von Kraft zurückzuführen ist, die den Arbeitsschutzregelungen entspricht. Es sei daran erinnert, dass man ohne eine äußere Ursache nicht von einem Arbeitsunfall sprechen kann.

Herzlichen Glückwunsch an unsere Experten, die den Fall geleitet haben: RA Anita Woroniecka und RA Zofia Brylińska-Karpicz.