Anforderungen an die Dokumentation von Verrechnungspreisen: Am 13. Oktober ist in der Tageszeitung Rzeczpospolita ein Artikel von unserem Steuerberater Grzegorz Młynarczyk erschienen. Der Beitrag „Es ist an der Zeit, die Dokumentation zu erstellen” befasst sich mit Verrechnungspreisen und Pflichten, die den Steuerpflichtigen obliegen.
Die Anforderungen an die Dokumentierung von Geschäften mit verbundenen Unternehmen sind rigider geworden. Die neuen Verordnungen des Finanz- und Entwicklungsministers vom 12. September (Dz.U. vom 18. September 2017, Pos. 1752 und 1753) bestimmen im Detail den Umfang von Informationen, die in die Dokumentation einfließen sollen. Die Verordnungen sind am 3. Oktober in Kraft getreten. Viele Steuerpflichtige werden ganz neue Arten von Dokumentationen erstellen müssen. Dazu werden die meisten Steuerpflichtigen (bei denen sich das Kalenderjahr mit dem Steuerjahr deckt) verpflichtet sein, die vollständige Dokumentation bis Ende März 2018 zu erstellen. Im Vergleich zu den Vorjahren ist es eine grundsätzliche Änderung.
Den ganzen Artikel finden Sie auf dem Internetportal der Tageszeitung Rzeczpospolita und
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