Die Familienstiftung hat sich zu einem der wichtigsten Instrumente der Nachfolgeplanung in polnischen Familienunternehmen entwickelt. Das Interesse ist sehr groß. Anfang 2026 gab es bereits rund 3000 registrierte Familienstiftungen.
Kommt etwas Neues? Die Registrierung einer Familienstiftung beim Notar
Im Januar 2026 gab es eine Gesetzesinitiative zur Vereinfachung des Registrierungsprozesses. An den Justizminister wurde eine Anfrage gerichtet, in der vorgeschlagen wurde, die Registrierung von Familienstiftungen durch Notare zu ermöglichen.
Der Verfasser der Anfrage wies darauf hin, dass die Zentralisierung des Registers bei einem einzigen Gericht zu längeren Wartezeiten für die Eintragung führt, was bei einer hohen Anzahl von Anträgen zu einer immer größeren organisatorischen Herausforderung wird.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags bleibt die Anfrage eine parlamentarische Anfrage an das Justizministerium – ein formelles Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Gesetzes wurde noch nicht eingeleitet.
Sollten Notare Familienstiftungen registrieren?
Aus der Perspektive der Wirtschaftspraxis ist die Idee nicht abwegig. Die Gründungsurkunde einer Familienstiftung wird ohnehin in Form einer notariellen Urkunde erstellt. Theoretisch könnte die Eintragung in das Register also fast zeitgleich mit der Gründung der Stiftung erfolgen.
Unserer Meinung nach ist ein gemischtes Modell das realistische Szenario:
- Der Notar würde die notarielle Urkunde erstellen und die formale Richtigkeit der Dokumente überprüfen,
- während das zentrale Register weiterhin im Justizsystem verbleiben würde, auf das der Notar Zugriff hätte.
Eine solche Lösung könnte das Registrierungsverfahren verkürzen, ohne die Sicherheit des Rechtsverkehrs zu beeinträchtigen.
In der Diskussion über eine mögliche Übertragung eines Teils der Registerkompetenzen an Notare wird betont, dass die Notariatsgemeinschaft bereits über Erfahrung in der Führung spezialisierter Wirtschaftsregister verfügt. Ein Beispiel hierfür ist das Register der einfachen Aktionäre von Aktiengesellschaften, das im Rahmen des Systems der Notariatsregister geführt wird.
Aus dieser Sicht weisen einige Experten darauf hin, dass die Übertragung bestimmter formaler Tätigkeiten – insbesondere solcher unstreitiger Art – an Notare die Gerichte entlasten und die Registrierungsverfahren beschleunigen könnte. Notare sind nämlich professionelle Akteure im Rechtsverkehr, die tagtäglich Gründungsurkunden für Familienstiftungen erstellen und deren Rechtskonformität überprüfen.
Geplante Änderungen bezüglich des Registers für Familienstiftungen
Ende 2025 berichteten wir auch darüber, dass das Justizministerium an Änderungen hinsichtlich der Funktionsweise des Registers für Familienstiftungen arbeitet. Der Entwurf der Novelle zu diesem Thema wurde auf der Website des Regierungszentrums für Gesetzgebung veröffentlicht und befindet sich derzeit in der Stellungnahmephase.
Die vorgeschlagenen Lösungen betreffen jedoch nicht die Verlagerung der Registrierung der Stiftungen selbst zu den Notaren. Ihr Ziel ist in erster Linie die Erleichterung des Zugangs zu den Daten aus dem Register für Familienstiftungen.
Nach Inkrafttreten der Änderungen sollen Informationen und Bescheinigungen aus dem Register in elektronischer Form verfügbar sein. Die Dokumente können selbst als Computerausdrucke heruntergeladen werden, die einem aktuellen Auszug aus dem Register entsprechen, ohne dass ein persönlicher Besuch beim Gericht erforderlich ist.
Aus wirtschaftlicher Sicht ist dies ein Schritt in Richtung einer stärkeren Digitalisierung und besseren Zugänglichkeit von Informationen über Familienstiftungen, was sowohl Unternehmern als auch ihren Beratern die Nutzung dieser Institution erleichtern dürfte.
Zusammenfassung
Die Diskussion über die Registrierung von Familienstiftungen bei Notaren zeigt, dass Familienstiftungen keine Nischen-Rechtsform mehr sind, sondern zu einem Standardinstrument der Unternehmensnachfolge werden.
Die größte Herausforderung ist heute jedoch nicht die Registrierung der Stiftung selbst, sondern die richtige Gestaltung ihrer Struktur – so, dass sie steuerlich sicher ist und den tatsächlichen Bedürfnissen der Familie und des Unternehmens entspricht.
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- die Satzung und die Geschäftsordnung der Organe zu erstellen
- die Beziehungen zwischen der Stiftung und den Gesellschaften zu regeln
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