Die von der Finanzverwaltung vertretene Auslegung des Begriffs feste Niederlassung ist sehr weit gefasst und für Steuerpflichtige von Nachteil. Gewöhnlich wird sie aber von den Verwaltungsgerichten abgelehnt.
Eine feste Niederlassung (eng. Fixed Establishment; hiernach auch: FN) ist umsatzsteuerrechtlich von grundlegender Bedeutung. Obwohl sie formell gesehen für steuerliche Stellung ausländischer Unternehmen und die Abrechnung ihrer Geschäfte in Polen maßgeblich ist, kann sie auch für polnische Geschäftspartner von Relevanz sein. Existiert eine FN eines ausländischen Dienstleistungsnehmers in Polen, kann es für die Besteuerung des Geschäfts durch polnische Dienstleister ausschlaggebend sein.
Den ganzen Artikel unseres Steuerberaters Krzysztof Dżugaj finden Sie auf der Internetseite der Tageszeitung Rzeczpospolita: https://kancelarierp.pl/stale-miejsce-prowadzenia-dzialalnosci-gospodarczej