Die Finanzämter werden die Kreditwürdigkeit von Firmen prüfen. Kommt die Finanzverwaltung zu dem Schluss, dass eine Firma nicht kreditwürdig ist, wird sie den Abzug von Zinsen nicht gestatten. Bisher hat die Finanzverwaltung geprüft, ob sich die Verzinsung auf einem marktüblichen Niveau bewegt. Nun wird sie beurteilen, ob die Verschuldung selbst marktüblich ist.
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