Für Arbeitsplatzförderung aufgrund förderfähiger Kosten für die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie für Investitionsförderung aufgrund förderfähiger Investitionskosten gelten nun vereinfachte Regeln.

Am 25. März 2021 wurde das Programm zur Förderung von Investitionen mit einer erheblichen Bedeutung für die polnische Wirtschaft in den Jahren 2011–2030 (hiernach: Programm) novelliert. Im Rahmen dieses Programms werden Investitionszuschüsse bis zum Jahresende nach neuen vereinfachten Regeln gewährt. Dies bedeutet vor allem leichter zu erfüllende Kriterien und höhere Förderungsbeiträge.

Den ganzen Artikel  Anna Skowron finden Sie auf der Internetseite der Tageszeitung Rzeczpospolita :https://kancelarierp.pl/wsparcie-na-zatrudnienie-z-tytulu-kosztow-kwalifikowanych-tworzenia-nowych-miejsc-pracy