Schutz von Gaskunden

Zu Beginn des Jahres 2022 kam es zu einem deutlichen Anstieg der Gaspreise. Die Erhöhungen sind vor allem bei Geschäftskunden zu spüren. Die schwierige Situation auf dem Gasmarkt wurde vom Gesetzgeber erkannt. Am 28.01.2022 trat das Gesetz über spezifische Lösungen zum Schutz der Verbraucher von gasförmigen Brennstoffen im Zusammenhang mit der Situation auf dem Gasmarkt (Gesetzblatt 2022, Pos. 202; hiernach: „Gesetz“) in Kraft. Zweck des Gesetzes ist unter anderem der Schutz von Haushaltskunden sowie von Kunden, die öffentliche Versorgungsaufgaben wahrnehmen, und anderen sensiblen Kunden. Für diese Abnehmer werden die Preise für gasförmige Brennstoffe für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 auf dem vom Präsidenten der Energieregulierungsbehörde genehmigten Niveau eingefroren.

Gasabnehmer unter Tarifschutz

Der neue Wortlaut von Artikel 62b des Energiegesetzes (d.h. vom 31. März 2021; Gesetzblatt 2021, Pos. 716), der durch das Gesetz eingeführt wurde, definiert den Kreis von Gasabnehmern, die unter den Tarifschutz fallen. Dabei handelt es sich in erster Linie um Haushalte, aber auch um Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen (Gesundheitswesen, Sozialfürsorge, Kindergärten, Kirchen usw.), um Wohngemeinschaften und -genossenschaften sowie um andere Einrichtungen, die verpflichtet sind, gasförmige Brennstoffe in Wohnungen für den Verbrauch u.a. durch Haushalte bereitzustellen.

Bedeutet dies, dass Unternehmer nicht in den Genuss des im Gesetz vorgesehenen Tarifschutzes kommen können? Nicht unbedingt, denn in bestimmten Fällen kann ein Unternehmer als geschützter Abnehmer eingestuft werden, was sich zweifellos in einer niedrigeren Gasrechnung widerspiegelt. Dies gilt z. B. für Wohnungen, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt oder die anderweitig zur Deckung des Wohnbedarfs genutzt werden.

Eine Erklärung ist erforderlich

Um in den Genuss des gesetzlich gewährten Tarifschutzes zu kommen, ist eine Erklärung gegenüber dem Gasversorger abzugeben, die unter anderem die Erfüllung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Tarifschutzes enthält. Die Erklärung erfolgt unter Androhung einer strafrechtlichen Verfolgung. Daher ist der Sachverhalt genau zu überprüfen und der Unternehmer korrekt in eine bestimmte Kategorie einzuordnen.

Nur noch wenig Zeit

Bei Abgabe der Erklärung bis zum 15. März 2022 ist der Gasversorger verpflichtet, die bis dahin ausgestellten Gasrechnungen ab dem 1. Januar 2022 anzupassen. Wird eine Anmeldung nach diesem Datum eingereicht, so wird der Tarifschutz erst ab Folgetag nach der Anmeldung wirksam (d.h. keine Anpassung ab dem 1. Januar 2022).

In Anbetracht der Unterschiede zwischen den Gaspreisen für geschützte Abnehmer und den Preisen für Einrichtungen, die nicht unter diesen Schutz fallen, lohnt es sich, die Formalitäten zu beschleunigen und zu versuchen, die Gasrechnungen so weit wie möglich zu senken.