Am 30. Juli 2020 haben alle EU-Mitgliedstaaten die umstrittenen Änderungen der Entsendungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen) umsetzen sollen. Die Änderung hat de facto zum Ziel, die Marktpräsenz von Dienstleistungen beschränken, die von Arbeitnehmern aus ärmeren Mitgliedstaaten, also denen mit niedrigeren Löhnen und Gehältern, erbracht werden.

Dies soll durch drei Elemente erreicht werden:

  • dem entsandten Arbeitnehmer muss ein Entgelt auf dem Niveau des Gastlandes gewährleistet werden;
  • die Entsendedauer wird auf 12 Monate verkürzt;
  • inländische Behörden werden mit zusätzlichen Kontrollbefugnissen ausgestattet.

Polen ist mit der Umsetzung der geänderten Entsenderegelungen im Verzug (Stand zum 4. August 2020). Das entsprechende Gesetz wird gerade im Senat bearbeitet (nach Verabschiedung durch den Sejm).

Ein Großteil der EU-Mitgliedstaaten hat die Richtlinie bereits umgesetzt. Fachleute weisen darauf hin, dass es auf verschiedene Art und Weise erfolgte. In der Praxis bedeutet dies, dass in den einzelnen EU-Ländern die Entsendung unterschiedlich behandelt wird. Gleichzeitig kann man von eifrigen behördlichen Kontrollen ausgehen. In vielen Staaten waren sie schon vor den Änderungen spürbar. Hierzu kommt die weiterhin offene Frage nach kurzfristigen Dienstreisen und A1-Anträgen.