Wir freuen uns sehr, einen weiteren Erfolg vor dem Berufungsgericht melden zu können. Wir vertraten einen Mandanten, der sich den Rechtsfolgen eines im Rahmen einer Ausschreibung abgegebenen Kaufangebots für ein Grundstück entzog und die Rückzahlung einer Sicherheitsleistung verlangte. Der Grund dafür war, dass die Ausschreibung keine relevanten Informationen über das Grundstück enthielt. Unter anderem fehlte die Information, dass mit der Aufstellung einen Bebauungsplans begonnen wurde, der eine Bebauung des Grundstücks ausschloss. Das Bezirksgericht gab unserem Mandanten Recht. Der Ausschreiber legte gegen das Urteil des Bezirksgerichts Berufung ein, die jedoch vom Berufungsgericht zurückgewiesen wurde. Der Fall wurde geleitet von: RA Anna Wieczorek, Partnerin, und RA Zofia Brylińska-Karpicz Herzlichen Glückswunsch!