Wir haben drei Unternehmen – zwei internationale Unternehmensgruppen und einen polnischen Partner – bei der Anmeldung ihrer Absicht zur Gründung eines Joint Ventures beim Präsidenten der Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde beraten. Die Transaktion stellte einen Zusammenschluss im Sinne des Gesetzes über den Wettbewerb und den Verbraucherschutz dar, der der vorherigen Zustimmung der Kartellbehörde bedurfte. Gemäß dem Gesetz ist ein Zusammenschluss unter anderem dann anzeigepflichtig, wenn der Gesamtumsatz der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen die gesetzlichen Umsatzschwellen überschreitet.

Regulatorische Herausforderungen

Das Projekt erforderte eine detaillierte Analyse der Eigentumsverhältnisse und der Kontrollbeziehungen zwischen Unternehmen, die zu mehreren weitverzweigten Unternehmensgruppen gehören, die in vielen Rechtsordnungen tätig sind. Zu den zentralen Themen gehörten insbesondere:

die Identifizierung aller Unternehmen, die zu den Unternehmensgruppen der an dem Zusammenschluss beteiligten Unternehmen gehören,
die Feststellung des Mechanismus zur Ausübung der gemeinsamen Kontrolle über das neu entstehende Unternehmen,
die Erstellung einer Analyse der relevanten Märkte und die Identifizierung etwaiger horizontaler oder vertikaler Verbindungen zwischen den an dem Zusammenschluss beteiligten Unternehmen.

Unsere Tätigkeiten

Das Team unserer Kanzlei war für die Ausarbeitung der Strategie zur Anmeldung des Zusammenschlusses sowie für die umfassende Erstellung der im Verfahren vor der polnischen Wettbewerbsbehörde (UOKiK) erforderlichen Unterlagen verantwortlich. Insbesondere:

 

  • haben wir eine Analyse der Kapitalstruktur und der Kontrollverhältnisse in den Unternehmensgruppen der an dem Zusammenschluss beteiligten Unternehmen durchgeführt,
  • haben wir die Mechanismen der gemeinsamen Kontrolle über das geplante Joint Venture festgelegt,
  • haben wir eine Analyse der relevanten Märkte sowie der potenziellen Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Wettbewerb erstellt,
  • haben wir die vollständigen Anmeldungsunterlagen vorbereitet und die Kommunikation mit der Kartellbehörde koordiniert.

Ergebnis

Das Verfahren endete mit der bedingungslosen Genehmigung durch den Präsidenten der UOKiK in der ersten Phase des Verfahrens. Die Entscheidung wurde 2 Monate und 4 Tage nach der Anmeldung des Zusammenschlusses erlassen, was es den Kunden ermöglichte, die geplante Transaktion zügig durchzuführen und die Tätigkeit des Gemeinschaftsunternehmens aufzunehmen.