Datum: 14 September 2017
Eine günstige verbindliche Auskunft im Einzelfall: Ein Lieferant von Elektronik rechnet von Kunden vereinnahmte Beiträge zur Affinity-Versicherung nicht in die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage ein. Die Nationale Finanzkammer bestätigt den im Antrag auf verbindliche Auskunft formulierten Standpunkt der Experten von SENDERO Tax & Legal.