Ein weiteres Gesetz zur Bekämpfung der negativen Auswirkungen des COVID-19 auf die Wirtschaft Polens (das sog. Schutzschild 3.0) führte u.a. eine Bestimmung in das Filmgesetz ein, mit der die Liste von Einrichtungen erweitert wird, die verpflichtet sind, Gebühren an das Polnische Filminstitut (PISF) zu zahlen. Diesmal kamen neben Fernsehsendern und Kinobetreibern auch Einrichtungen hinzu, die Filme und Fernsehprogramme im VoD-System (Video-on-Demand) anbieten. Dabei handelt es sich um Plattformen wie Netflix, HBO GO, Player.pl oder Ipla, bei denen der Nutzer selbst entscheidet, was und wann er sich anschauen möchte, die in Zeiten der erzwungenen Isolation noch mehr Zulauf fanden. Die VoD-Anbieter müssen ab dem 1. Juli 2020 1,5% ihrer Abo-Einnahmen an die PISF abführen, um die Entwicklung der polnischen Kinematographie, wie andere Medienmarktteilnehmer, zu unterstützen.
Der vollständige Artikel von Grzegorz Zawada, dem Rechtsanwalt und Leiter unseres Warschauer Büros, ist in der Internet-Ausgabe der Tageszeitung „Rzeczpospolita“, im Wochenblatt „Dobra Firma“ und hier zu lesen.